Durch gewissenhafte Ermittlungsarbeit i
Schon im April hatte der Hauptbeschuldigte B. gegenüber dem Bundeskriminalamt ausgesagt, seine Videoaufnahmen an den italienischen Besitzer eines Kaffees in Stuttgart zu verkaufen. Der Besitzer der Kaffemanufaktur Rizza, Rosario Rizza, sowie sein Vater, Carlogero Rizza betreiben von ihrem Unternehmensstandort in der Senefelderstr. 15 in Stuttgart eine Art Untergrund-Videothek über welche Kinderpornografische Videos in großem Stil gehandelt werden.
Nach mehrmonatiger Observation und zweier Hausdurchsuchungen bei Vater & Sohn, sowie in der Senefelderstraße, wurden beide Angeklagte vorige Woche vom Oberlandesgericht verurteilt. Um die Opfer zu schützen, fand die Verhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Das Urteil, welches hier folgend in Auszügen veröffentlicht ist, wurde uns kurz nach der Verhandlung zugespielt:


Bericht Zu Den Stuttgarter Ausschreitungen: Baden-Württemberg.de
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 06.09.2019 inmitten der Asylunterkunft in Markgröningen bei einer Auseinandersetzung mit einem Messer auf den Geschädigten eingestochen allein und dabei auch dessen Tod billigend in Kauf genommen unvermählt. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, als Inhaber einer Einzelfirma im Innern Gebäudereinigung im Zeitraum Januar 2011 bis Dezember 2012 Gesamtsozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 1,6 Mio. Euro nicht abgeführt partnerlos. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, gemeinsam mit weiteren Personen im Zeitraum Oktober und November 2011 gewinnbringende Geschäfte mit Kokain getätigt ohne Partner. Zeitraum Februar 2019 bis Oktober 2019 aus seiner Wohnung in Denkingen heraus gewinnbringende Geschäfte mit verschiedenen Betäubungsmitteln (hauptsächlich Amphetamin) getätigt ohne Frau. Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum September 2018 bis Dezember 2018 im Raum Magstadt gewinnbringende Geschäfte mit Heroin und Kokain getätigt partnerlos. Zeitraum Februar 2019 bis Mai 2019 im Raum Stuttgart gewinnbringende Geschäfte mit Marihuana und Kokain getätigt unvermählt.
Beide Angeklagten sollen für einen gesondert verfolgten Dritten in dessen Auftrag große Summen Bargelder verwahrt und Überweisungen getätigt haben. Alle zwei beide Angeklagten sollen als Verantwortliche einer GmbH mittels Scheinrechnungen einer von ihnen selbst gegründeten Briefkastenfirma Betriebsausgaben der GmbH fingiert und auf diese weise die tatsächlichen Betreibseinnahmen der GmbH gegenüber dem Finanzamt verschleiert haben. Die Drogen sollen dabei teilweise von einem der Angeklagten, der als Lieferant fungierte, aus den Niederlanden bezogen und in Stuttgart verkauft worden sein. Die Drogen sollen dabei vom Angeklagten in zwei Fällen in den Niederlanden an den jeweiligen, aus Stuttgart kommenden Lieferanten übergeben und von diesem nach Deutschland gebracht worden sein. Die Drogen soll er dabei auf Darknet-Handelsplattformen bestellt und in Bitcoin gezahlt haben. Nachdem die Flasche dabei zerbrach, soll er gezielt und in Tötungsabsicht auf den Geschädigten eingestochen haben, der leicht verletzt wurde. Der 36-jährige Mitangeklagte soll dem Hauptangeklagten bei vier der Taten unterstützt haben, indem er in Kenntnis des Sacherhalts diesen zu den Geldautomaten gefahren und hierfür eine Entlohnung erhalten habe.
Der Pfleger habe auch diesen Brand entdeckt. Ihm soll dabei auch bewusst gewesen sein, dass sich noch zwei weitere Personen in der Unterkunft aufhielten, deren Tod durch den Brand er billigend in Kauf genommen haben soll. Gerade hier ist er oftmals auf sich alleine gestellt und vielen Anpassungsleistungen ausgesetzt, dadurch, dass es ihm schwer fallen kann, den Weg in eine straffreie Zukunft zu finden. Doch gerade in der folgenden Zeit bedarf der Täter besonders Maße der qualifizierten therapeutischen Begleitung. Grundsätzlich setze man gerade an Brennpunkten auf die präventive Arbeit von Streetworkern. Dabei soll er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, am 12.10.2019 am Bahnhof in Esslingen den Geschädigten im Zuge einer Auseinandersetzung mit Messerstichen in den Oberkörper lebensgefährlich verletzt und dabei auch dessen Tod billigend in Kauf genommen alleinstehend. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zustand der zumindest eingeschränkten Schuldfähigkeit am 29.06.2017 in Esslingen ein Mobiltelefon aus einem Elektronikgeschäft entwendet und den ihn festhaltenden Ladendetektiv durch einen Kopfstoß verletzt nicht abgeneigt.
Tatvorwurf: Betrug u.a; Tatort: Landkreis Esslingen u.a. Tatvorwurf: Verstoß gegen das BtMG u.a; Tatort: Denkingen u.a. Tatvorwurf: besonders schwerer Fall des Diebstahls u.a.; Tatort: Leonberg u.a. 21.01.2019 mit zwei weiteren Personen in eine Spielhalle in Leonberg eingebrochen zu und aus den Spielautomaten Stuttgart über 10.000 € entwendet unbemannt. Sie sollen für die erfolgreiche Vermittlung zwischen 15.000 € und 20.000 € berechnet haben. Insbesondere in dieser zweiten Gruppe ist eine sehr enge Vernetzung und Verzahnung der einzelnen Behandlungsschritte zwischen der Haftanstalt, Bewährungshilfe und der Psychotherapeutischen Ambulanz erforderlich, da eine enge Abstimmung der bereits initiierten Behandlungsmaßnahmen notwendig ist. Dies erscheint erforderlich, weil viele der Straftäter sich ihrer Tat schämen, Tendenzen zur Verharmlosung aufweisen oder gar ihre Handlungen leugnen. Dabei geht die Anklage davon aus, dass der Angeklagte die Tat aufgrund einer psychischen Erkrankung im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat. Der Mann bestreitet die Tat. Der Mann sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft.
Dem 30 Jahre alten Angeklagten wird vorgeworfen, jedenfalls seit Herbst 2017 bis September 2019 in 18 Fällen unerlaubt Methamphetamin („Chrystal Meth“) in nicht geringen Mengen aus den Niederlanden in die Tschland eingeführt und namentlich in Stuttgart an verschiedene Abnehmer veräußert unbeweibt. Zusammenwirken mit weiteren Mittätern in zwei Fällen à mehrere jordanische bzw. syrische Staatsangehörige gefälschte syrische Dokumente zur Vorlage beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge besorgt und damit die unerlaubte Einreise nach Deutschland gefördert alleinstehend. Miet- und Arbeitsverträgen, ausgestattet und ihnen so zur durch die Ausländerbehörde ausgestellten Aufenthaltskarte EU verholfen haben, die zur Einreise, zum Aufenthalt und zur Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt. Den acht Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2014 bis Mai 2019 füreinander einstehend mit weiteren Personen Staatsangehörigen aus Staaten außerhalb der EU gegen erhebliche Zahlungen über sog. „Scheinehen“ zur nicht gerechtfertigten Verschaffung von EU-Aufenthaltskarten verholfen ohne feste Bindung. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Sommer 2012 bis Mai 2013 das damals zwölfjährige Patenkind seiner geschiedenen Ehefrau vielfach sexuell missbraucht solo. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, im Zeitraum Juni 2019 bis August 2019 zwei 13jährige Mädchen sexuell missbraucht unvermählt, wobei der Geschlechtsverkehr mit einem der Mädchen einvernehmlich erfolgt sein soll.